Allgemeine Geschäftsbedingungen
Adversign Media GmbH – contboxx
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Adversign Media GmbH mit Sitz in Düsseldorf, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Bereitstellung und Nutzung der unter contboxx.com angebotenen Content-Dienste (nachfolgend „contboxx“).
(2) Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Vertrag unmittelbar über die Plattform contboxx.com, durch ein individuelles Angebot, über den Vertrieb des Anbieters oder auf anderem Wege geschlossen wird.
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
(5) Für bestimmte Leistungen, insbesondere lizenzierte Inhalte Dritter, Enterprise-Dienstleistungen oder individuell vereinbarte technische Integrationen, können ergänzende Vertragsbedingungen gelten. Diese werden dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und ausdrücklich vereinbart. Für das dpa-Zusatzpaket gelten die ergänzenden Bedingungen in Anlage 1.
(6) Für andere Produkte oder Module der contboxx-Produktfamilie gelten diese AGB nur, soweit dies bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wird.
§ 2 Vertragsschluss und Kundenkonto
(1) Die Darstellung von Produkten, Leistungsmerkmalen und Preisen auf der Website des Anbieters stellt noch kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
(2) Der Kunde gibt durch Abschluss des elektronischen Bestellvorgangs oder durch Annahme eines individuellen Angebots eine verbindliche Vertragserklärung ab. Bei Buchungen über die Plattform ist der Bestellvorgang mit Abschluss des Bezahlvorgangs beim Zahlungsdienstleister Stripe abgeschlossen. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter diese Erklärung durch eine Auftragsbestätigung in Textform annimmt oder die bestellte Leistung freischaltet.
(3) Bei kostenlosen Leistungen kommt der Vertrag durch erfolgreiche Registrierung und Freischaltung des Kundenkontos zustande. Bei der Registrierung gibt der Kunde sein Unternehmen bzw. seine Organisation an, bestätigt, dass er nicht als Verbraucher handelt, und akzeptiert diese AGB. Meldet sich der Kunde über ein Google-Konto an, erfolgen diese Bestätigungen vor der ersten Nutzung des Kundenkontos. Der Anbieter speichert Zeitpunkt und Fassung der Zustimmung.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei Registrierung und Bestellung vollständige und zutreffende Angaben zu machen und diese während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten. Nach den Angaben zu Land und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung der Entgelte.
(5) Der Kunde ist für die Verwaltung seines Kundenkontos und seiner API-Keys verantwortlich. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten Zugriff zu schützen.
(6) Der Kunde darf sein Kundenkonto sowie zugehörige API-Zugangsdaten nur im vereinbarten Umfang Dritten zur Verfügung stellen. Die Einschaltung technischer Dienstleister zur vertragsgemäßen Nutzung bleibt zulässig, sofern diese zur Vertraulichkeit verpflichtet werden und keine eigenständigen Nutzungsrechte erhalten.
§ 3 Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der Anbieter stellt über contboxx.com digitale Inhalte (nachfolgend „Content“) zur Verwendung insbesondere auf Digital-Signage-Systemen, Informationsbildschirmen und vergleichbaren elektronischen Anzeigesystemen zur Verfügung.
(2) Der Content kann insbesondere folgende Kategorien umfassen:
- automatisiert und mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugte oder bearbeitete Nachrichten und Informationsbeiträge;
- redaktionell erstellte oder aufbereitete Inhalte;
- lizenzierte Inhalte externer Nachrichtenagenturen und sonstiger Drittanbieter; Inhalte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ausschließlich als gesondert buchbares Zusatzpaket (Anlage 1);
- Bilder, Illustrationen, Grafiken und weitere Medienbestandteile;
- interaktive Mini-Spiele für Touch-Displays, die in den entgeltlichen Tarifen enthalten sind;
- Tageshoroskope zur Unterhaltung, deren Bewertungen täglich aus dem Datum berechnet werden und die in den entgeltlichen Tarifen enthalten sind;
- Wetterdaten für Standorte, die der Kunde in seinem Kundenkonto anlegt, soweit diese Funktion freigeschaltet ist;
- Metadaten, Themenkategorien, Sprachfassungen und technische Darstellungsinformationen.
(3) Die technische Bereitstellung erfolgt abhängig vom gebuchten Leistungsumfang insbesondere über REST-APIs, RSS-Feeds, JSON-Feeds, einbettbare HTML-Widgets oder andere vom Anbieter unterstützte Schnittstellen. Der Abruf erfolgt mit einem API-Key, der Bestandteil der Abruf-Adresse ist.
(4) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem vereinbarten Tarif, insbesondere Free, Starter, Basic, Professional oder Enterprise, der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung auf der Preisseite von contboxx.com sowie etwaigen individuellen Vereinbarungen.
(5) Die Leistungsbeschreibung kann insbesondere Nutzungskontingente, Abruflimits, verfügbare Content-Kategorien, Sprachfassungen, technische Funktionen und besondere Nutzungsrechte festlegen.
(6) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der vereinbarten Leistungen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl neuer Beiträge, auf die Veröffentlichung bestimmter Ereignisse oder auf die Aufnahme einzelner Themen besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte anhand sachlicher Kriterien zu kategorisieren, zu priorisieren, zu filtern und für die jeweilige technische Ausgabe aufzubereiten.
(8) Die Inhalte dienen grundsätzlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sind nicht als individuelle Rechts-, Steuer-, Anlage- oder medizinische Beratung bestimmt.
(9) Der Anbieter darf zur Leistungserbringung geeignete technische Dienstleister einsetzen. Seine vertraglichen und gesetzlichen Pflichten bleiben hiervon unberührt.
§ 4 Herkunft, Qualität und Aktualität der Inhalte
(1) Die vom Anbieter bereitgestellten Inhalte können automatisiert erzeugt, aus verfügbaren Informationsquellen abgeleitet, durch künstliche Intelligenz zusammengefasst, übersetzt oder anderweitig aufbereitet werden.
(2) Der Anbieter setzt geeignete Verfahren zur Qualitätssicherung ein. Diese können insbesondere automatisierte Plausibilitätsprüfungen, Quellenabgleiche, inhaltliche Filter und weitere technische Kontrollmaßnahmen umfassen.
(3) Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, erfolgt keine individuelle menschliche Freigabe jedes einzelnen automatisiert erzeugten Beitrags.
(4) Trotz angemessener Qualitätssicherungsmaßnahmen können bereitgestellte Inhalte sachliche Fehler, Ungenauigkeiten, missverständliche Formulierungen, unvollständige Informationen oder zeitliche Verzögerungen enthalten.
(5) Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die ausnahmslose Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität sämtlicher Einzelinformationen. Eine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit sowie gesetzliche und vertragliche Sorgfalts-, Leistungs- und Haftungspflichten bleiben hiervon unberührt.
(6) Insbesondere bei aktuellen Nachrichten können sich Sachverhalte nach der erstmaligen Veröffentlichung verändern. Der Anbieter ist berechtigt, Beiträge nachträglich zu aktualisieren, zu berichtigen oder zurückzuziehen.
(7) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, sämtliche öffentlichen Ereignisse oder Nachrichtenquellen vollständig und in Echtzeit abzubilden, sofern eine entsprechende Leistung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(8) Soweit für den Anbieter gesetzliche journalistische Sorgfaltspflichten, insbesondere nach dem Medienstaatsvertrag, gelten, bleiben diese durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
(9) Der Kunde ist verpflichtet, ihm bekannt werdende erhebliche inhaltliche Fehler oder mögliche Rechtsverletzungen in bereitgestellten Inhalten unverzüglich über die vom Anbieter vorgesehenen Kontaktmöglichkeiten zu melden.
§ 5 KI-generierte Inhalte und Transparenzpflichten
(1) Ein Teil der bereitgestellten Inhalte wird mithilfe künstlicher Intelligenz automatisiert erzeugt oder bearbeitet. Der Anbieter informiert den Kunden hierüber in der Leistungsbeschreibung oder durch entsprechende Kennzeichnungen und Metadaten.
(2) Die Parteien beachten die jeweils auf sie anwendbaren gesetzlichen Anforderungen an KI-Systeme und KI-generierte Inhalte, insbesondere die Transparenzpflichten der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU-KI-Verordnung).
(3) Der Anbieter stellt die nach geltendem Recht von ihm bereitzustellenden Kennzeichnungen und Informationen zur KI-Herkunft der Inhalte in geeigneter Form zur Verfügung. Dies umfasst, soweit rechtlich erforderlich, auch maschinenlesbare Kennzeichnungen.
(4) Sofern der Anbieter Kennzeichnungen für die öffentliche Darstellung von Inhalten übermittelt, ist der Kunde verpflichtet, diese bei der vertragsgemäßen Veröffentlichung unverändert, erkennbar und in einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Weise zu übernehmen.
(5) Insbesondere darf der Kunde eine erforderliche Kennzeichnung KI-generierter Nachrichten nicht entfernen, unterdrücken oder in einer Weise verändern, die deren Aussage oder Erkennbarkeit beeinträchtigt.
(6) Bei der Nutzung vom Anbieter vollständig gerenderter Widgets dürfen darin enthaltene rechtlich erforderliche Kennzeichnungen nicht entfernt, verdeckt oder unleserlich dargestellt werden.
(7) Bei der Nutzung von APIs oder Feeds ist der Kunde dafür verantwortlich, die übermittelten Kennzeichnungsinformationen in seiner eigenen Darstellung technisch korrekt umzusetzen. Der Anbieter bleibt für die Erfüllung seiner eigenen gesetzlichen Pflichten verantwortlich.
(8) Nicht KI-generierte, lizenzierte Originalinhalte Dritter werden nicht allein aufgrund ihrer Auslieferung über die Plattform als KI-generiert behandelt. Etwaige andere gesetzlich erforderliche Herkunfts- oder Quellenkennzeichnungen bleiben unberührt.
(9) Gesetzliche Ausnahmen von Transparenz- oder Kennzeichnungspflichten bleiben unberührt. Ihre Anwendbarkeit richtet sich nach den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen des jeweiligen Einzelfalls.
§ 6 Nutzungsrechte an Inhalten
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht unterlizenzierbares Recht ein, die bereitgestellten Inhalte im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
(2) Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die hierfür erforderliche Speicherung, technische Verarbeitung und Wiedergabe auf den vertragsgemäß eingesetzten Digital-Signage-Systemen und sonstigen vereinbarten Anzeigegeräten. Dies schließt eine öffentliche Wiedergabe ein, soweit die erforderlichen Rechte hierfür eingeräumt wurden.
(3) Die Nutzung ist auf den jeweils gebuchten Leistungsumfang, die vereinbarten Anwendungsfälle und gegebenenfalls vereinbarte geografische Nutzungsgebiete beschränkt.
(4) Der Einsatz durch technische Dienstleister des Kunden ist zulässig, sofern dieser ausschließlich zur vertragsgemäßen Leistungserbringung für den Kunden erfolgt, die erforderlichen Schutzmaßnahmen eingehalten werden und den Dienstleistern keine eigenständigen Verwertungsrechte eingeräumt werden.
(5) Eine Nutzung auf Bildschirmen, die im Eigentum Dritter stehen oder von Dritten betrieben werden, ist zulässig, soweit diese Nutzung vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst ist und der Kunde die vertragsgemäße Ausspielung verantwortet.
(6) Ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung ist es insbesondere untersagt,
- bereitgestellte Inhalte als eigenständiges Content-Produkt an Dritte weiterzuverkaufen oder zu lizenzieren;
- Inhalte systematisch zu übernehmen, um einen konkurrierenden Content-Dienst, einen eigenständigen Nachrichtendienst oder eine eigenständige Content-Datenbank zur Weitervermarktung aufzubauen;
- Inhalte außerhalb der vereinbarten Nutzungszwecke öffentlich zugänglich zu machen oder zu verbreiten;
- Bilder, Grafiken oder andere Medienbestandteile losgelöst vom vertraglich vorgesehenen Content-Kontext eigenständig kommerziell zu verwerten;
- Inhalte zur Entwicklung oder zum Training von KI-Modellen zu verwenden, soweit hierfür keine gesonderte Erlaubnis besteht;
- rechtlich erforderliche Urheber-, Herkunfts-, Lizenz- oder KI-Kennzeichnungen zu entfernen.
(7) Technisch notwendige Anpassungen, insbesondere die Anpassung von Größe, Format, Auflösung oder Layout, sind zulässig, soweit sie den Inhalt nicht sinnentstellend verändern und keine entgegenstehenden Lizenzbedingungen bestehen.
(8) Inhaltliche Veränderungen, die Aussagen verfälschen, aus dem Zusammenhang reißen oder einer Person, Organisation oder Quelle eine nicht getätigte Aussage zuschreiben, sind untersagt.
(9) Weitergehende Nutzungsrechte, insbesondere für Reseller, Content-Aggregatoren, Agenturen oder Betreiber von Drittplattformen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(10) Die Einräumung vertraglicher Nutzungsrechte erfolgt unabhängig davon, ob ein einzelner Inhalt im konkreten Fall urheberrechtlich geschützt ist. Zwingende gesetzliche Nutzungsfreiheiten bleiben unberührt.
(11) Nach Vertragsende erlöschen die eingeräumten Nutzungsrechte, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.
§ 7 Lizenzierte Drittinhalte und Medienrechte
(1) Der Anbieter kann Inhalte externer Lizenzgeber, insbesondere von Nachrichtenagenturen, Bildagenturen oder sonstigen Content-Anbietern, zur Verfügung stellen.
(2) Für diese Inhalte gelten die Nutzungsbeschränkungen, die sich aus den vom Anbieter wirksam eingeräumten Rechten und den bei Vertragsschluss vereinbarten ergänzenden Lizenzbedingungen ergeben.
(3) Der Anbieter räumt Nutzungsrechte an Drittinhalten ausschließlich in dem Umfang ein, in dem er selbst zur entsprechenden Rechtevergabe berechtigt ist.
(4) Etwaige besondere Bedingungen, beispielsweise zu Quellenkennzeichnungen, zugelassenen Ausgabemedien, Anzahl der Displays, geografischen Nutzungsgebieten, Archivierungsfristen oder Bearbeitungsverboten, werden dem Kunden in geeigneter Form bekannt gegeben und, soweit erforderlich, vertraglich vereinbart. Für dpa-Inhalte sind sie in Anlage 1 geregelt.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, ihm wirksam vorgegebene Quellen-, Urheber- und Lizenzhinweise vollständig und in der vorgeschriebenen Form zu übernehmen.
(6) Eine isolierte Verwendung von Bildern, Agenturmeldungen oder sonstigen Drittinhalten außerhalb des vereinbarten Zusammenhangs ist nur mit einer entsprechenden Nutzungsberechtigung zulässig.
(7) Bei Beendigung oder Einschränkung einer zugrunde liegenden Lizenz ist der Anbieter berechtigt, betroffene Inhalte im erforderlichen Umfang zu sperren, zurückzuziehen oder durch andere Inhalte zu ersetzen.
(8) Führt eine solche Änderung zu einer erheblichen und nicht nur vorübergehenden Einschränkung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs, gelten die gesetzlichen Rechte des Kunden sowie die Regelungen zu wesentlichen Leistungsänderungen dieser AGB.
(9) Die rechtlichen Anforderungen an die Abbildung erkennbarer Personen, an Persönlichkeitsrechte sowie an Rechte Dritter bleiben unberührt.
§ 8 Technische Nutzung, API-Zugriff und Nutzungsgrenzen
(1) Der Zugriff auf die Plattform und die Inhalte erfolgt über die vom Anbieter bereitgestellten technischen Schnittstellen und Zugangsmöglichkeiten.
(2) Der Kunde erhält abhängig vom gewählten Tarif Zugriff auf bestimmte technische Funktionen und Nutzungskontingente.
(3) Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss vereinbarten Nutzungsgrenzen, insbesondere hinsichtlich der zulässigen API-Anfragen, Abruffrequenzen und sonstigen technischen Kontingente. Das Tageskontingent an API-Anfragen gilt je Kunde für alle seine API-Keys gemeinsam. Ist es ausgeschöpft, liefert die Schnittstelle bis zum Beginn des nächsten Tages keine Inhalte. Für das dpa-Zusatzpaket gilt ein eigenes Kontingent (Anlage 1).
(4) Der Anbieter ist berechtigt, technisch erforderliche Maßnahmen zur Sicherstellung von Stabilität, Sicherheit und vertragsgemäßer Nutzung durchzuführen. Hierzu gehören insbesondere angemessene Rate-Limits sowie die vorübergehende Begrenzung von Anfragen bei Überschreitung vereinbarter Kontingente.
(5) Eine dauerhafte, automatisierte oder systematische Umgehung vereinbarter Nutzungsbegrenzungen ist nicht gestattet.
(6) API-Schlüssel, Zugangstoken und vergleichbare Authentifizierungsdaten dürfen nicht öffentlich zugänglich gemacht oder unbefugten Dritten zur eigenständigen Nutzung überlassen werden. Da der API-Key Bestandteil der Abruf-Adresse ist, gilt dies auch für diese Adresse.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für einen unbefugten Zugriff auf seine Zugangsdaten oder eine missbräuchliche Nutzung seiner Schnittstellen bestehen.
(8) Eine technisch notwendige Zwischenspeicherung von Inhalten, insbesondere zur Synchronisierung, Ausfallsicherheit oder Offline-Wiedergabe, ist im Umfang der vereinbarten Nutzungsrechte zulässig. Besondere Lösch-, Ablauf- oder Aktualisierungsvorgaben sind zu beachten.
(9) Der Kunde darf die zur technischen Darstellung erforderlichen Daten verarbeiten, jedoch keine über den Vertragszweck hinausgehenden dauerhaften Archive oder eigenständigen Datenbestände zur Verwertung der Inhalte anlegen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(10) Es ist untersagt, die Plattform oder Schnittstellen in einer Weise zu nutzen, die deren Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit gefährdet. Dies umfasst insbesondere unbefugte Zugriffsversuche, die Verbreitung von Schadsoftware sowie eine missbräuchliche automatisierte Überlastung.
(11) Der Anbieter darf eine technisch oder rechtlich gefährdende Nutzung nach Maßgabe von § 10 vorübergehend einschränken. Die Maßnahme muss unter Berücksichtigung des konkreten Risikos verhältnismäßig sein.
§ 9 Korrektur, Aktualisierung und Rückruf von Inhalten
(1) Der Anbieter ist berechtigt, bereitgestellte Inhalte aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu korrigieren, zu aktualisieren, zu sperren oder zu entfernen.
(2) Solche Gründe liegen insbesondere vor bei:
- festgestellten oder begründet vermuteten erheblichen inhaltlichen Fehlern;
- möglichen Verletzungen von Persönlichkeits-, Urheber- oder sonstigen Rechten;
- gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen;
- rechtlichen Verpflichtungen aus Lizenzverhältnissen;
- sicherheitsrelevanten oder vergleichbar dringlichen Umständen.
(3) Korrekturen setzt der Anbieter um, indem er den betroffenen Inhalt in den Schnittstellen aktualisiert. Zurückgezogene oder gesperrte Inhalte liefert der Anbieter nicht mehr aus. Soweit das jeweilige Ausgabeformat dies vorsieht, enthalten Inhalte zudem ein Ablaufdatum.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Inhalte in angemessenen Abständen neu abzurufen und Korrekturen bei der Darstellung und Zwischenspeicherung der Inhalte zu berücksichtigen.
(5) Liefert die Schnittstelle einen Inhalt nicht mehr aus oder ist sein Ablaufdatum erreicht, hat der Kunde dessen weitere Anzeige unverzüglich zu unterbinden, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Informiert der Anbieter über einen dringlichen Rückruf, sind die erforderlichen Maßnahmen mit Vorrang durchzuführen.
(6) Bereits lokal gespeicherte oder zwischengespeicherte Inhalte sind in diesen Fällen zu entfernen beziehungsweise durch die aktuelle Fassung zu ersetzen.
(7) Bei vorübergehend nicht erreichbaren Geräten hat der Kunde im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten für eine unverzügliche Aktualisierung nach Wiederherstellung der Verbindung zu sorgen.
(8) Der Kunde hat angemessene technische Ablauf- und Aktualisierungsregeln vorzusehen, um eine zeitlich unbegrenzte Anzeige veralteter oder nicht mehr überprüfbarer Nachrichten zu vermeiden.
(9) Soweit möglich und zumutbar, informiert der Anbieter den Kunden über wesentliche Rückrufe oder erhebliche Änderungen, die eine unverzügliche Reaktion erfordern.
(10) Gesetzliche Berichtigungs-, Unterlassungs-, Auskunfts- und sonstige Ansprüche bleiben von diesen Regelungen unberührt.
§ 10 Pflichten des Kunden und zulässige Nutzung
(1) Der Kunde hat die vom Anbieter bereitgestellten Leistungen ausschließlich im vertraglich vereinbarten und gesetzlich zulässigen Umfang zu nutzen.
(2) Der Kunde trägt die Verantwortung für die Auswahl der Anzeigegeräte, deren Betrieb, die Gestaltung seiner eigenen Bildschirmumgebung sowie die von ihm vorgenommenen Änderungen oder Ergänzungen der Inhalte.
(3) Der Kunde hat insbesondere die für seinen konkreten Einsatz geltenden gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Hierzu können medienrechtliche, datenschutzrechtliche, jugendschutzrechtliche und sonstige Regelungen gehören.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, vom Anbieter vorgegebene und vertraglich vereinbarte Kennzeichnungen, Quellenhinweise und Lizenzinformationen bei der Ausgabe zu übernehmen.
(5) Der Kunde darf bereitgestellte Inhalte nicht durch eigene Ergänzungen oder Veränderungen in einer Weise darstellen, die rechtswidrige Aussagen erzeugt oder den ursprünglichen Bedeutungsgehalt wesentlich verfälscht.
(6) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass seine technischen Systeme die vertraglich vorgesehenen Aktualisierungs-, Sperr- und Rückruffunktionen angemessen unterstützen.
(7) Der Kunde ist für die Einrichtung und Pflege seiner eigenen Netzwerkverbindungen, Anzeigegeräte, Content-Management-Systeme und sonstigen technischen Voraussetzungen verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich Bestandteil der vereinbarten Leistung des Anbieters sind.
(8) Der Kunde ist verpflichtet, erkannte Sicherheitsvorfälle, erhebliche Fehlfunktionen oder mögliche Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform unverzüglich mitzuteilen.
(9) Bei einer erheblichen vertragswidrigen Nutzung darf der Anbieter nach vorheriger Aufforderung zur Abhilfe den Zugang im erforderlichen Umfang vorübergehend beschränken. Einer vorherigen Aufforderung bedarf es nicht, wenn diese wegen einer akuten Sicherheitsgefährdung, schwerwiegenden Rechtsverletzung oder vergleichbar dringlicher Umstände unzumutbar ist.
(10) Die gesetzlichen und vertraglichen Pflichten des Anbieters bleiben von den Mitwirkungspflichten des Kunden unberührt.
§ 11 Verfügbarkeit, Wartung und technische Störungen
(1) Der Anbieter gewährleistet für die entgeltlichen Standardtarife eine Verfügbarkeit der vertraglich gebuchten Content-Auslieferungsfunktionen von mindestens 99,5 % im Jahresmittel, soweit nicht durch eine individuelle Vereinbarung oder ein gesondertes Service Level Agreement (SLA) eine abweichende Verfügbarkeit vereinbart wurde.
(2) Maßgeblich für die Verfügbarkeitsberechnung ist die technische Abrufbarkeit der vereinbarten Content-Auslieferungsschnittstellen am öffentlichen Übergabepunkt der Systeme des Anbieters.
(3) Die Verfügbarkeit wird anhand der für die betreffenden Dienste bestehenden Monitoring- und Betriebsdaten ermittelt. Der Kunde kann konkrete, nachvollziehbare Störungsmeldungen zur Überprüfung vorlegen.
(4) Bei unterjährig beginnenden oder endenden Verträgen ist der Zeitraum der tatsächlichen Vertragslaufzeit innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres maßgeblich.
(5) Nicht als vom Anbieter zu vertretende Nichtverfügbarkeit gelten insbesondere Störungen, die ausschließlich verursacht werden durch:
- technische Systeme, Geräte oder Netzwerke des Kunden;
- vom Kunden eingesetzte Drittsoftware außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters;
- Störungen öffentlicher Kommunikationsnetze außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters;
- eine vom Kunden verursachte Überschreitung vereinbarter Nutzungskontingente;
- Ereignisse höherer Gewalt nach Maßgabe von § 19.
(6) Geplante und erforderliche Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Hauptnutzungszeiten durchgeführt. Wartungsarbeiten, die mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt wurden, bleiben bis zu einer Gesamtdauer von acht Stunden pro Kalendermonat bei der Berechnung der Verfügbarkeit unberücksichtigt.
(7) Dringend erforderliche Sicherheitsmaßnahmen dürfen bei Bedarf ohne Einhaltung der Ankündigungsfrist durchgeführt werden. Der Anbieter informiert den Kunden hierüber nach Möglichkeit unverzüglich. Die Behandlung entsprechender Ausfallzeiten richtet sich nach den gesetzlichen und vertraglichen Regeln.
(8) Der Anbieter bemüht sich, technische Störungen im Rahmen angemessener betrieblicher Abläufe schnellstmöglich zu beheben.
(9) Für das kostenlose Free-Paket besteht keine verbindliche Verfügbarkeitszusage.
(10) Besondere Reaktionszeiten, Entstörungsfristen, Servicegutschriften oder weitergehende Verfügbarkeitsgarantien werden ausschließlich durch gesonderte Vereinbarung begründet.
(11) Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Leistungsstörungen bleiben unberührt.
§ 12 Preise, Abrechnung und Zahlung
(1) Für entgeltliche Leistungen gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Bei Online-Bestellungen sind die im jeweiligen Bestellvorgang ausgewiesenen Preise maßgeblich.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt in Euro; bei einer Rechnungsanschrift außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz sowie außerhalb der Staaten, die den Euro als Landeswährung verwenden, in US-Dollar. Die Währung wird mit der ersten entgeltlichen Buchung für das Kundenkonto festgelegt und gilt für alle weiteren Buchungen.
(3) Entgeltliche Tarife werden wahlweise monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet, das dpa-Zusatzpaket monatlich im Voraus. Abweichende Abrechnungszeiträume, insbesondere bei Enterprise-Verträgen, können individuell vereinbart werden.
(4) Bei Buchungen über die Plattform zahlt der Kunde per Kreditkarte oder, bei Abrechnung in Euro, per SEPA-Lastschrift über den Zahlungsdienstleister Stripe. Das Entgelt für den ersten Abrechnungszeitraum wird mit Abschluss der Buchung fällig und sofort eingezogen. Der Kunde ermächtigt den Anbieter, das hinterlegte Zahlungsmittel für die Entgelte der folgenden Abrechnungszeiträume zu belasten; diese werden jeweils zu Beginn des Zeitraums eingezogen. Bei SEPA-Lastschrift gilt das im Bezahlvorgang erteilte Mandat. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) von Betrag und Termin einer Lastschrift erfolgt mit der Rechnung, abweichend von der Frist der SEPA-Regeln spätestens einen Tag vor dem Einzug; für den ersten Einzug gilt der Bezahlvorgang selbst als Ankündigung. Für Folgelastschriften in unveränderter Höhe genügt die einmalige Ankündigung in der Rechnung des vorangehenden Abrechnungszeitraums.
(5) Ist individuell eine Zahlung auf Rechnung vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form auszustellen und auf gesetzlich zulässigem Wege zu übermitteln. Rechnungen über Buchungen auf der Plattform erhält der Kunde per E-Mail.
(7) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere hinsichtlich Verzugszinsen, Verzugsschäden und der gesetzlichen Verzugspauschale im Geschäftsverkehr.
(8) Kann ein über die Plattform fälliges Entgelt nicht eingezogen werden, unternimmt der Anbieter weitere Einzugsversuche. Schlagen insgesamt drei Versuche fehl, endet die betroffene Buchung (Tarif oder Zusatzpaket); für die API-Keys eines Tarifs gilt § 14 Abs. 10, ein Zusatzpaket deaktiviert der Anbieter. Endet ein Tarif, besteht das Kundenkonto als Free-Konto fort; ein dpa-Zusatzpaket endet dann nach Anlage 1 Abs. 3. Bereits fällige Entgelte bleiben geschuldet.
(9) Befindet sich der Kunde bei vereinbarter Zahlung auf Rechnung mit einem nicht unerheblichen fälligen Zahlungsbetrag in Verzug, ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung in Textform und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, den Zugang zu den entgeltlichen Leistungen vorübergehend zu sperren, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen verhältnismäßig ist. Der Anbieter wird bei einer Sperrung die berechtigten Interessen des Kunden berücksichtigen und die Sperrung nach Ausgleich der maßgeblichen Rückstände unverzüglich aufheben, sofern keine weiteren Sperrgründe bestehen.
(10) Gegenforderungen kann der Kunde aufrechnen, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gesetzlich zwingende Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
(11) Die Nutzung des Free-Pakets ist im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs unentgeltlich. Die kostenpflichtige Umstellung auf einen anderen Tarif bedarf einer entsprechenden Vertragserklärung des Kunden.
§ 13 Preisänderungen und Tarifwechsel
(1) Der Anbieter kann die Entgelte für laufende, unbefristete Vertragsverhältnisse nach Maßgabe der folgenden Regelungen anpassen, wenn sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten nach Vertragsschluss nachweisbar verändern.
(2) Berücksichtigungsfähige Kostenänderungen können insbesondere Lizenzkosten für Inhalte, Kosten technischer Infrastruktur, Energie-, Personal- und Betriebskosten sowie verpflichtende, unmittelbar leistungsbezogene regulatorische Aufwendungen betreffen.
(3) Kostensteigerungen und Kostensenkungen sind nach denselben sachlichen Maßstäben zu berücksichtigen. Eine Preisanpassung darf nur in dem Umfang erfolgen, in dem sich die maßgeblichen Gesamtkosten tatsächlich verändert haben; eine darüber hinausgehende Erhöhung der Gewinnmarge ist auf Grundlage dieser Klausel nicht zulässig.
(4) Eine ordentliche Preisanpassung nach dieser Klausel darf frühestens zwölf Monate nach Beginn des Vertragsverhältnisses und anschließend höchstens einmal innerhalb von zwölf Monaten erfolgen.
(5) Der Anbieter teilt dem Kunden eine beabsichtigte Preisanpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Die Mitteilung enthält den Zeitpunkt des Inkrafttretens, den Umfang und die wesentlichen Gründe der Anpassung. Die Anpassung gilt frühestens ab dem ersten Abrechnungszeitraum, der nach ihrem Wirksamwerden beginnt; bereits bezahlte Abrechnungszeiträume bleiben unberührt.
(6) Bei einer Preiserhöhung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich zu diesem Zeitpunkt zu kündigen. Der Anbieter weist den Kunden in der Änderungsmitteilung auf dieses Recht hin.
(7) Für individuell vereinbarte Festpreis- oder Mindestvertragslaufzeiten gelten Preisanpassungen während der fest vereinbarten Laufzeit nur, soweit dies ausdrücklich vertraglich vorgesehen ist oder zwingende gesetzliche Regelungen eingreifen.
(8) Der Kunde kann jederzeit in einen anderen verfügbaren Tarif wechseln. Ein Wechsel in einen größeren Tarif wird mit Zahlung sofort wirksam. Bei monatlicher Abrechnung zahlt der Kunde für den laufenden Abrechnungszeitraum die Differenz der Entgelte anteilig für die verbleibenden Tage; der Abrechnungszeitraum bleibt unverändert. Bei jährlicher Abrechnung beginnt mit dem Wechsel ein neuer Abrechnungszeitraum, und das Entgelt für die verbleibenden Tage des laufenden Abrechnungszeitraums des bisherigen Tarifs wird angerechnet. Wechselt der Kunde von monatlicher zu jährlicher Abrechnung, beginnt ein neuer jährlicher Abrechnungszeitraum, und das Entgelt für die verbleibenden Tage des laufenden Monats wird angerechnet. Ein Wechsel in einen kleineren Tarif sowie ein Wechsel von jährlicher zu monatlicher Abrechnung wird zum Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums wirksam; bis dahin gilt der bisherige Tarif, und das Entgelt für den neuen Tarif wird erst mit dessen Beginn fällig. Bis dahin kann der Kunde den Wechsel zurücknehmen. Nach einem Wechsel in einen kleineren Tarif gelten dessen Nutzungsgrenzen; übersteigt die Zahl der angelegten Wetter-Standorte die neue Grenze, bleiben die ältesten Standorte aktiv. Ein gebuchtes dpa-Zusatzpaket bleibt von einem Tarifwechsel unberührt.
§ 14 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag über das Free-Paket wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Entgeltliche Tarife laufen für den gebuchten Abrechnungszeitraum von einem Monat oder einem Jahr und verlängern sich jeweils automatisch um denselben Zeitraum, sofern sie nicht vorher gekündigt werden. Ein Monat des Abrechnungszeitraums endet jeweils mit Ablauf des Tages vor dem entsprechenden Kalendertag des Folgemonats. Abweichende Laufzeiten können individuell vereinbart werden.
(2) Der Kunde kann einen entgeltlichen Tarif jederzeit ohne Einhaltung einer Frist über die Kündigungsfunktion im Kundenkonto oder in Textform kündigen.
(3) Bei einer Kündigung durch den Kunden endet der Tarif mit Ablauf des bezahlten Abrechnungszeitraums, bei monatlicher Abrechnung also mit dem Ende des Monats, bei jährlicher Abrechnung mit dem Ende des Jahres. Bis dahin werden die Leistungen unverändert erbracht.
(4) Bereits gezahlte Entgelte werden bei einer Kündigung durch den Kunden nicht, auch nicht anteilig, erstattet; dies gilt für monatliche wie für jährliche Abrechnung.
(5) Bis zum Ende der Leistungserbringung kann der Kunde die Kündigung über das Kundenkonto zurücknehmen; der Vertrag läuft dann unverändert fort.
(6) Der Anbieter kann entgeltliche Verträge in Textform mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündigen. Im Voraus gezahlte Entgelte für Zeiträume nach Vertragsende erstattet er anteilig.
(7) Das kostenlose Free-Paket kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. Der Kunde beendet es, indem er in Textform die Löschung seines Kundenkontos verlangt.
(8) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(9) Ein wichtiger Grund kann insbesondere dann vorliegen, wenn eine Partei ihre wesentlichen vertraglichen Pflichten erheblich verletzt und diese Verletzung trotz erforderlicher Abmahnung oder angemessener Abhilfefrist fortsetzt. Die gesetzlichen Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung bleiben maßgeblich.
(10) Endet ein entgeltlicher Tarif, besteht das Kundenkonto als Free-Konto fort, sofern der Kunde nicht dessen Löschung verlangt. Von den API-Keys des beendeten Tarifs bleiben so viele aktiv, wie der Free-Tarif umfasst (die ältesten), mit dessen Nutzungsgrenzen; die übrigen werden deaktiviert. Die Anmeldung im Kundenkonto bleibt möglich. Mit Beendigung des gesamten Vertragsverhältnisses endet das Recht des Kunden, die vertraglich bereitgestellten Content-Dienste weiter zu nutzen.
(11) Der Kunde hat die weitere Nutzung der Inhalte nach Vertragsende zu unterlassen und nicht mehr zur Nutzung berechtigte Kopien und Zwischenspeicherungen innerhalb einer angemessenen Frist zu entfernen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder ausdrücklich vereinbarten weiteren Nutzungsrechte bestehen.
(12) Soweit Exportfunktionen bestehen, können kundeneigene Daten und Konfigurationen vor Vertragsende damit gesichert werden. Nach Vertragsende richtet sich ihre Aufbewahrung beziehungsweise Löschung nach den gesetzlichen Anforderungen, den datenschutzrechtlichen Vereinbarungen und gegebenenfalls ergänzenden Vertragsregelungen.
(13) Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben von der Vertragsbeendigung unberührt. Vorausbezahlte Entgelte für Zeiträume nach einer wirksamen außerordentlichen Kündigung werden erstattet, soweit für diese Zeiträume kein Vergütungsanspruch besteht.
§ 15 Änderungen und Weiterentwicklung der Leistungen
(1) Der Anbieter entwickelt die Plattform und ihre Funktionen kontinuierlich weiter.
(2) Der Anbieter darf technische Anpassungen, Aktualisierungen und Verbesserungen vornehmen, soweit hierdurch der vereinbarte Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird und dem Kunden die Änderungen zumutbar sind.
(3) Dies umfasst insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit, Leistungsfähigkeit, Benutzerfreundlichkeit, Kompatibilität und technischer Zuverlässigkeit.
(4) Änderungen, die aufgrund zwingender gesetzlicher, behördlicher oder sicherheitsrelevanter Anforderungen erforderlich werden, dürfen im notwendigen Umfang vorgenommen werden.
(5) Wesentliche Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, durch die der Vertragszweck erheblich beeinträchtigt wird, bedürfen einer entsprechenden vertraglichen Grundlage oder einer Vereinbarung mit dem Kunden.
(6) Ist eine erhebliche Leistungseinschränkung aus sachlich gerechtfertigten Gründen unvermeidbar und kann keine zumutbare gleichwertige Ersatzleistung angeboten werden, informiert der Anbieter den Kunden rechtzeitig, soweit die Umstände dies erlauben.
(7) In einem solchen Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Soweit die Voraussetzungen vorliegen, kann er den Vertrag außerordentlich kündigen.
(8) Ein Anspruch auf unveränderte Beibehaltung einzelner technischer Implementierungen, Benutzeroberflächen oder Schnittstellenversionen besteht nicht, sofern die vertraglich vereinbarte Funktionalität in zumutbarer Weise erhalten bleibt.
§ 16 Mängelrechte und Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
(2) Der Anbieter haftet ebenfalls unbeschränkt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Haftung aus ausdrücklich übernommenen Garantien sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(5) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für Schäden aus leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(6) Der Anbieter übernimmt keine verschuldensunabhängige Garantie für die ausnahmslose sachliche Fehlerfreiheit sämtlicher bereitgestellter Nachrichten und Informationsbeiträge. Die gesetzlichen Mängelrechte sowie die Haftung für schuldhafte Verletzungen gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten bleiben unberührt.
(7) Für Schäden, die ausschließlich durch eine vertragswidrige, eigenmächtige inhaltliche Veränderung von bereitgestellten Inhalten durch den Kunden verursacht werden, haftet der Anbieter nicht, soweit ihm kein eigener haftungsbegründender Pflichtverstoß zur Last fällt.
(8) Der Anbieter haftet nicht für Störungen oder Schäden, die ausschließlich auf technische Einrichtungen des Kunden, von ihm eingesetzte nicht vertragsgemäße Software oder sonstige außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegende Umstände zurückzuführen sind.
(9) Gesetzliche Ansprüche bei der Verletzung von Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten Dritter bleiben unberührt. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für solche Ansprüche, soweit ihre Anwendung gesetzlich zulässig ist.
(10) Eine Beschränkung der Haftung für die Verletzung ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften oder für sonstige zwingende Haftungstatbestände ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.
(11) Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln oder sonstigen Leistungsstörungen bleiben bestehen. Soweit einzelne dieser Rechte gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere einer erforderlichen Fristsetzung, unterliegen, sind diese zu beachten.
§ 17 Ansprüche Dritter und Freistellung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzungsrechte, Kennzeichnungspflichten und sonstigen vertraglichen Vorgaben bei der Verwendung der Inhalte einzuhalten.
(2) Der Kunde stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung seiner vertraglichen Pflichten oder auf einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung der Inhalte beruhen.
(3) Eine Freistellung kommt insbesondere bei schuldhaft vertragswidriger Weiterverbreitung, unzulässiger Veränderung, Entfernung erforderlicher Kennzeichnungen oder nicht erlaubter eigenständiger Verwertung der Inhalte in Betracht.
(4) Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, soweit diese auf die vom Kunden zu vertretende Pflichtverletzung zurückzuführen sind.
(5) Der Anbieter informiert den Kunden über entsprechende Ansprüche unverzüglich und ermöglicht ihm, sich in angemessener Weise an der Abwehr oder Klärung der Ansprüche zu beteiligen, soweit rechtlich zulässig und zumutbar.
(6) Die Freistellung gilt nicht, soweit der geltend gemachte Anspruch auf einer vom Anbieter zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.
(7) Gesetzliche Schadensersatz- und Ausgleichsansprüche der Parteien bleiben unberührt.
§ 18 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Plattform ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung und gegebenenfalls ergänzenden datenschutzrechtlichen Vereinbarungen.
(3) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und hierfür die Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO vorliegen, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
(4) Beide Parteien verpflichten sich, ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdende vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.
(5) Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, nicht öffentliche technische Informationen, Zugangsdaten, individuelle Vertragskonditionen sowie sonstige Informationen, deren Vertraulichkeit ausdrücklich gekennzeichnet oder aus den Umständen erkennbar ist.
(6) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die
- zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt sind;
- ohne Pflichtverletzung nachträglich öffentlich bekannt werden;
- der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren;
- von einem hierzu berechtigten Dritten rechtmäßig offengelegt werden;
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder vollziehbarer behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.
(7) Die Vertraulichkeitspflichten gelten auch nach Beendigung des Vertrags fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht oder gesetzliche Geheimhaltungspflichten greifen.
§ 19 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für eine Verzögerung oder Nichterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit diese unmittelbar durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wird und die betroffene Partei das Ereignis sowie dessen Folgen auch bei Anwendung angemessener Sorgfalt nicht vermeiden oder überwinden konnte.
(2) Als höhere Gewalt kommen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, schwerwiegende behördliche Eingriffe, großflächige und unvorhersehbare Ausfälle kritischer Infrastrukturen oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse in Betracht.
(3) Die betroffene Partei informiert die andere Partei über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen, sobald dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist.
(4) Die betroffene Partei hat angemessene Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen und zur schnellstmöglichen Wiederaufnahme ihrer Leistungen zu ergreifen.
(5) Dauert eine wesentliche Beeinträchtigung der vereinbarten Leistungen länger als 30 aufeinanderfolgende Tage an, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil aus wichtigem Grund kündigen, sofern ihr unter Berücksichtigung aller Umstände eine Fortsetzung nicht zuzumuten ist.
(6) Für dauerhaft nicht erbrachte Leistungen entfällt eine Vergütungspflicht, soweit dies nach den gesetzlichen Regelungen oder der vertraglichen Risikoverteilung vorgesehen ist. Bereits geleistete Zahlungen sind insoweit zu erstatten.
§ 20 Änderungen dieser AGB
(1) Änderungen dieser AGB für bereits bestehende Vertragsverhältnisse bedürfen grundsätzlich einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Parteien.
(2) Der Anbieter kann redaktionelle Berichtigungen, die keine materiellen Rechte oder Pflichten der Parteien verändern, vornehmen.
(3) Werden Änderungen aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben, rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen oder vergleichbarer verbindlicher rechtlicher Anforderungen erforderlich, wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig über notwendige Anpassungen informieren und, soweit erforderlich, dessen Zustimmung einholen.
(4) Wesentliche Änderungen der vertraglichen Rechte und Pflichten werden nicht allein durch das Schweigen des Kunden Vertragsbestandteil.
(5) Bei neuen Vertragsabschlüssen gilt die jeweils wirksam vereinbarte Fassung der AGB.
(6) Der Anbieter holt die Zustimmung zu geänderten AGB über das Kundenkonto ein. Bis zur Zustimmung gilt für den Kunden die bisherige Fassung fort; neue entgeltliche Buchungen sind erst nach Zustimmung zur aktuellen Fassung möglich.
§ 21 Schlussbestimmungen
(1) Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen, soweit dieses überhaupt anwendbar wäre.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
(3) Der Anbieter bleibt berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften wirksam. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
(5) Vertraglich vereinbarte individuelle Regelungen haben im Fall eines Widerspruchs Vorrang vor diesen AGB.
(6) Vertragssprache ist Deutsch, sofern die Parteien nicht ausdrücklich eine andere Vertragssprache vereinbart haben.
Anlage 1: Ergänzende Bedingungen für das dpa-Zusatzpaket
(1) Das dpa-Zusatzpaket umfasst lizenzierte Meldungen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in eigenen dpa-Kanälen. Die Meldungen werden unverändert, in deutscher Sprache und mit Quellenkennzeichnung ausgeliefert. Sie werden nicht durch künstliche Intelligenz bearbeitet.
(2) Das Zusatzpaket ist ein eigenständiges Produkt mit eigenem Entgelt, monatlicher Abrechnung und eigenem Tageskontingent. Es setzt einen entgeltlichen Tarif voraus. Enthält ein Abruf mindestens eine dpa-Meldung, zählt er vollständig auf das dpa-Kontingent.
(3) Das Zusatzpaket verlängert sich jeweils um einen Monat. Der Kunde kann es jederzeit über das Kundenkonto oder in Textform kündigen; § 14 Abs. 3 und 5 gilt entsprechend. Das Zusatzpaket endet außerdem durch Kündigung des Anbieters nach § 14 Abs. 6 oder nach § 12 Abs. 8. Endet der entgeltliche Tarif, endet das Zusatzpaket mit Ablauf seines laufenden Abrechnungsmonats; ein Wechsel zwischen entgeltlichen Tarifen berührt es nicht.
(4) Für die Nutzung der dpa-Inhalte gilt ergänzend zu §§ 6 und 7:
- Die Inhalte dürfen nur unverändert dargestellt werden. Kürzen, Umschreiben, Übersetzen und Bearbeiten sind nicht gestattet; zulässig sind technische Anpassungen an das Bildschirmformat (Schriftgröße, Umbruch).
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- Ein Bild darf nur zusammen mit der Meldung gezeigt werden, zu der es geliefert wurde.
- Die Inhalte dürfen nur angezeigt werden, solange die Schnittstelle sie ausliefert. Eine Speicherung, Archivierung oder spätere Wiederverwendung über die technische Zwischenspeicherung im Player hinaus ist nicht gestattet.
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Stand: 28. Oktober 2026